Raffi Gasser-Stipendium

Das Raffi Gasser-Stipendium kann für folgende Leistungen beantragt werden:

  • Lernmittelpauschalen, inkl. Anschaffung von Geräten, Büchern und Ähnliches
  • Fahrtkosten
  • Kosten der Krankenversicherung
  • Sonderbedarf wie Übersetzungs-, Anerkennungs- und Beglaubigungskosten
  • Nachhilfeunterricht, u. Ä.

Das Raffi Gasser-Stipendium wird in der Höhe der jeweils tatsächlich entstandenen Kosten ausgezahlt. Dies stellt gleichzeitig das individuelle Höchststipendium dar. Jeder Antragsberechtigte kann einmalig ein Stipendium erhalten.

Wer ist Antragsberechtigt?

Auf dieser Seite findest Du die weiteren Voraussetzungen für ein Raffi Gasser-Stipendium.

Wo kann ich einen Antrag auf das Stipendium stellen?

Hier kannst Du deinen Antrag auf ein Raffi Gasser-Stipendium stellen!