Faktencheck

Neben der Einhaltung der strengen Ethikrichtlinien des Pressekodex, haben wir uns ebenfalls entschlossen, die Quellen zur Prüfung der Fakten, soweit dies möglich ist, zu nennen. In allen Fällen, wo wir unsere Quellen offenlegen können, ohne gegen das Informantengeheimnis (Ziffer 5 des Pressekodex) zu verstoßen ist dies so gekennzeichnet:

Beispielhafte Quellenbeschreibung

Auf „Quellen anzeigen“ klicken. Anschließend öffnet sich in diesem Beispiel eine willkürliche Sammlung von Quellen, um die Funktion zu demonstrieren.

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Bundesregierung
AFP
dts Nachrichtenagentur
Bayerische Staatsregierung