Mediadaten

Du willst Menschen erreichen, die wirklich zählen? Wir schaffen die Bühne dafür.
Ob TV, Online, Print, Social Media oder Audio – mit unseren Plattformen bringst Du Deine Botschaft punktgenau zur Zielgruppe. Reichweitenstark. Authentisch. Wirkungsvoll.

cozmo media group stellt sich vor

Hier lernst du unser Medienhaus von Grund auf kennen – wer wir sind, was uns antreibt und wie wir mit modernen Lösungen deinen Markenerfolg unterstützen. Vom Unternehmensleitbild bis zu konkreten Vorteilen: Entdecke, warum wir der richtige Partner für deine Ziele sind.

Medienkompetenz aus einer Hand

Die cozmo media group ist ein unabhängiges Medienunternehmen mit Sitz in Neuendettelsau. Unter der Leitung von Raffi Gasser vereint sie moderne Nachrichtenportale, einen New-TV-Sender, ein Musiklabel sowie Agenturleistungen unter einem Dach. Mit ihrem crossmedialen Ansatz erreicht sie monatlich Millionen Menschen – digital, mobil und lokal verwurzelt.

Nachrichten, die bewegen: Nürnberger Blatt & FLASH UP

Mit dem Nürnberger Blatt als digitale Tageszeitung und dem schnellen Nachrichtenportal FLASH UP liefert die Mediengruppe fundierte, aktuelle Informationen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Boulevard. Redaktionelle Qualität trifft hier auf moderne Technik und ein journalistisches Gespür für Relevanz.

TV-Content für die nächste Generation: FLASH

Als moderner TV-Broadcaster bringt FLASH aktuelle Geschehnisse in Bewegtbild auf alle Plattformen – von Livestreams politischer Reden über Reportagen bis hin zu Nachrichtenclips. Die Inhalte entstehen in der hauseigenen cozmo production und werden über ein Netzwerk der ProSiebenSat.1 Media SE weit verbreitet.

Mehr als Nachrichten: Das KULINARIKUM.

Gesundheit, Genuss und Lebensfreude – das ist das Motto des Food- und Gesundheitsblogs KULINARIKUM. Die Plattform begeistert mit inspirierenden Rezepten, praktischen Alltagstipps und redaktionell aufbereiteten Infos rund um Ernährung, Wohlbefinden und bewussten Lebensstil.

cozmo records – Musik mit Haltung

Das seit 2019 aktive Musiklabel cozmo records (Labelcode 91333, registriert bei der GVL) hat sich auf die Förderung junger Talente und unabhängiger Musik spezialisiert. Mit Veröffentlichungen auf allen gängigen Streaming-Plattformen verhilft das Label seinen Künstlern zur digitalen Sichtbarkeit – stets mit künstlerischem Feingefühl und klarem Profil.

cozmo connect – Öffentlichkeitsarbeit, die wirkt.

cozmo connect bringt Deine Botschaft mit einzigartigen Strategien ins Licht der Öffentlichkeit – klar, emotional und auf den Punkt. Ob gezielte Medienplatzierungen, starkes Storytelling oder flexible PR-Pakete: Du erreichst genau die, die Du erreichen willst – wirkungsvoll, kosteneffizient und ohne Streuverluste.

Agenturleistungen aus den cozmo studios

Die hauseigene Agentur in den cozmo studios übernimmt Aufträge in den Bereichen Grafikdesign, Videoproduktion, Webentwicklung, Künstlermanagement und Werbekampagnen. Mit klarem Blick für Markenwirkung und visuelle Sprache entstehen hier kreative Produkte mit Anspruch und Wiedererkennungswert.

Raffi Gasser – Medienmacher mit Vision

Der journalistische Kopf hinter der Gruppe ist Raffi Gasser, der als geschäftsführender Chefredakteur und Herausgeber agiert. Mit Sitz in Neuendettelsau, steht der Verlag für klare Werte: Unabhängigkeit, Vielfalt, Innovation. Alle Kanäle der Gruppe findest Du zentral auf www.cozmo.eu.

Preisliste

gültig ab 28.07.2025 | Neuendettelsau | #5.1.2

Reichweite

Reichweitenstarke Formate aus Franken

Mit über 2,8 Millionen Lesern und Zuschauern zählen die Onlineausgaben von FLASH UP, dem Nürnberger Blatt, KULINARIKUM. und FLASH zu den reichweitenstarken Nachrichtenportalen aus Franken.

Tagesaktuell, unabhängig und überregional berichten die Redaktionen fundiert über alle relevanten Themen – von Politik und Bundespolitik über Wirtschaft und Wissen bis hin zu Ratgeberinhalten und Gesellschaft. Seit dem Start im Oktober 2019 wächst die Zahl der Nutzer kontinuierlich – ein Zeichen für das Vertrauen in Qualität und Glaubwürdigkeit unserer Inhalte.

Bedingungen und Rabatte

Unsere Konditionen für Anzeigen und Sonderveröffentlichungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren oder Vorauszahlung gewähren wir 2 % Skonto, ausgenommen hiervon sind Privatanzeigen (zahlbar innerhalb von 10 Tagen) und Sponsored Posts (zahlbar innerhalb von 7 Tagen).

Für jede Anzeige ist ein gesonderter Abschluss erforderlich. Dispositionen für Einzelausgaben werden innerhalb eines bestehenden Abschlusses für die Gesamtausgabe rabattiert, jedoch nicht auf die Erfüllung dieses Abschlusses angerechnet.

Für Sonderanzeigen (z. B. zu Geschäftseröffnungen, Jubiläen o. ä.) können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Alle Aufträge erfolgen auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften sowie der zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages (siehe unten: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“).

Attraktive Rabatte für langfristige und große Buchungen

Dein Vorteil: Mehr Anzeigen – Mehr Sparen

Gerne gewähren wir Dir bei einer Buchung über einen längeren Zeitraum und/oder einer größeren Anzeigenanzahl* attraktive Rabatte:

Ab 10 Anzeigen / 3 Monate Laufzeit: 10 % Rabatt
Ab 22 Anzeigen / 6 Monate Laufzeit: 15 % Rabatt
Ab 48 Anzeigen / 12 Monate Laufzeit: 19,5 % Rabatt
Ab 60 Anzeigen / 24 Monate Laufzeit: 25 % Rabatt

*Gilt für zusammenhängende Buchungen innerhalb eines Mediums.

Rabatte für Unternehmen, Vereine und Co.

Deine Vorteile: Lokale und regionale Rabattstaffel

Hausvorteil (Neuendettelsau)
Bei Buchungen von Unternehmen, Vereinen und Co. aus Neuendettelsau gewähren wir einen großzügigen Rabatt von 35 %.

Lokalvorteil (Neuendettelsau + 50 km)
Für lokale Unternehmen und Vereine im Umkreis von 50 km um Neuendettelsau bieten wir 20 % Rabatt.

Regionalvorteil (Bayern)
Für Unternehmen, Vereine und Co. aus Bayern gibt es einen Rabatt von 15 %.

Online-Werbung – Display-Anzeigen

Deine Formate für maximale Sichtbarkeit

Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro zzgl. MwSt.
Maximale Dateigröße: 50 KB
Akzeptierte Dateiformate: JPG, PNG, GIF, HTML5

Mögliche Werbeformate:

· Superbanner: 728 x 90 Pixel
· Skyscraper: 160 / 200 x 600 Pixel
· Content Ad: 300 x 250 Pixel
· Halfpage Ad: 300 x 600 Pixel
· Billboard: 800 x 250 Pixel
· Billboard XXL: 970 x 250 Pixel
· Sidebar: 300 x 600 Pixel
· Wallpaper: Kombination aus 728 x 90 und 160 / 200 x 600 Pixel

Online-Werbung – Display-Anzeigen

Beispielhafte Einsätze:

· 300 x 250 px: Ideal für Content-Integration in Artikelseiten oder als Sidebar-Element
· 300 x 600 px: Großes Sidebar-Banner, perfekt für aufmerksamkeitsstarke Werbung
· 728 x 90 px: Superbanner als Header oder Footer auf Startseiten oder Themenseiten
· 970 x 250 px: XXL-Billboard, Top-Platzierung auf der Startseite für maximale Reichweite

Online-Werbung – Sponsored Post

Was ist ein Sponsored Post?

Sponsored Posts oder Advertorials sind Werbeformate, die sich durch ihre redaktionelle Aufmachung auszeichnen. Ob Listicle, Bericht oder Interview – nahezu alle gängigen Darstellungsformen sind möglich.

Als Teil der Native-Advertising-Formate fügen sich Sponsored Posts nahtlos in die redaktionelle Umgebung ein. So ermöglichen sie den Nutzern einen fließenden Übergang zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten.

Warum Sponsored Post wirken

Sponsored Posts nutzen die Reichweite und Glaubwürdigkeit des Publishers optimal aus. Da Publisher ihre Leserschaft genau kennen, können sie gezielt auf deren Interessen eingehen und so eine sehr präzise Ansprache ermöglichen. Native Werbeformate wie Sponsored Posts erzielen dabei oft höhere Klickzahlen als klassische Displaywerbung. Die große Vielfalt an Darstellungsformen und der flexible Umfang bieten viel Raum für kreative und auch komplexe Botschaften. Durch die starke Überschneidung der Zielgruppen von Auftraggeber und Publisher entstehen zudem kaum Streuverluste bei der Leadgenerierung.

Deine Vorteile:

Der Sponsored Post bleibt dauerhaft in den Onlineausgaben von FLASH UP, FLASH, KULINARIKUM. oder dem Nürnberger Blatt enthalten. Dadurch ist er über Jahre aktiv und über Suchmaschinen wie Google auffindbar.

Aktuelle Preise und Angebote findest Du hier:

· Nürnberger Blatt: nuernberger-blatt.de/sponsored
· FLASH UP | FLASH | KULINARIKUM.: flash-up.com/sponsored
· cozmo news: cozmo.news/sponsored

Weitere Produkte & Leistungen — Von Sonderformaten bis Website-Services

Individuelle Medienlösungen für Deinen Erfolg

Du hast ein eigenes Werbemittel oder suchst ein Werbeformat, das nicht zu unseren Standardprodukten gehört? Sprich mit uns – wir finden gemeinsam eine individuelle Lösung, die perfekt zu Deinen Bedürfnissen passt.

Sonderformate

Gefühle wecken, Emotionen transportieren, die Marke stärken und Produkte sowie Leistungen zum Erlebnis machen – all das steigert Deinen Unternehmenserfolg. Wir realisieren Videoprojekte, die genau auf Deine Zielgruppe und Dein Budget zugeschnitten sind. Von der ersten Idee bis zum fertigen Film in hochwertiger Auflösung – von MP4 für soziale Medien bis hin zu DCP für Kinowerbung.

Videoproduktion

Egal ob einzelne Landingpage, komplette Website oder eigener Online-Shop: Wir erstellen oder optimieren Deinen Internetauftritt nach den neuesten Standards. Dabei setzen wir auf Suchmaschinenoptimierung und responsive Webdesign, damit Deine Seite auf allen Endgeräten optimal funktioniert.

Anforderungen und Übermittlungsformate für Online-Werbung

Digitale Werbeanlieferung – Technik & Anforderungen

Digitale Werbeanlieferung

Die maximale Dateigröße beträgt grundsätzlich 50 KB (Ausnahmen möglich). Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG, GIF und HTML5.
Anlieferung erfolgt per WeTransfer oder E-Mail an:
redaktion@cozmo.eu

Übermittlungsformate für Text & Bilder:

· Word-Dokumente
· Google Docs
· Bilder als Anhang mit entsprechender Lizenz (bei Wunschmotiv)

Hinweise:

In der Regel erfolgt ein Anzeigenmix (Rotation) mit mehreren Kundenanzeigen. Targeting-Möglichkeiten sind nach zielgenauer Absprache möglich. Sponsored Posts können auf allen Seiten, Unterseiten und Kategorien eingesetzt werden. Grundsätzlich sind Sponsored Posts in jeder Kategorie und jedem Ressort veröffentlichbar.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Anzeigenauftrag“ bzw. „Fremdbeilagenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung bzw. Beilegung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Fremdbeilagen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift und/oder in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zweck der Verbreitung.

2.

Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Ab- ruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3.

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4.

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.

5.

Bei der Errechnung der Abnahmemenge werden die Millimeterzeilen von Textteil-Anzeigen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6.

Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder bestimmten Plätzen der Druckschrift oder des Dienstes (Online) veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7.

Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen; sie werden generell mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Sonstige Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8.1

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt für alle Aufträge, insbesondere diejenigen, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern bzw. telefonisch aufgegeben werden.

8.2

Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Beilagen von Werbegemeinschaften mit Einzelwerbung ihrer Mitglieder werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9.

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen oder Beilagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Gleiches gilt für Online-Anzeigenaufträge.

10.

Bei Druckaufträgen gilt ferner: Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Wiedergabe der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige geltend gemacht werden.

11.

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers und von Dritten (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Unmöglichkeit und Verzug ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und auf das für die Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.

12.

Online wie offline gilt: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.

13.

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt

14.

Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Mit Ablauf des auf der Rechnung genannten Verzugsdatums, spätestens jedoch mit Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung, gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag bei Verbrauchern mit 5 Prozent über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, bei Kaufleuten mit 9 Prozent über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere Einziehungskosten, bleiben hiervon unberührt. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen bzw. Fremdbeilagen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15.

Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16.

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17.1

Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. E-Mails, mit denen über das Online-Kontaktformular geantwortet wird, werden an ein elektronisches Postfach des Verlags gesendet und von dort aus in elektronischer oder ausgedruckter Form an die Inserenten weitergegeben.

17.2

Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten, insbesondere solchen, die nicht unmittelbar anzeigenbezogen sind, sowie Massenzuschriften ist der Verlag nicht verpflichtet. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 300 g.) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Bei Chiffreanzeigen ist der Besteller verpflichtet, die den Angeboten beigefügten Anlagen, die Eigentum des Einsenders bleiben, zurückzusenden. Die Weitergabe von Zuschriften auf Anzeigen an Dritte ist nicht gestattet. Die Geheimhaltung des Auftraggebers wird nach Maßgabe des Zeugnisverweigerungsrechts der Presse gewährleistet.

18.

Fotoabzüge oder Filme bzw. elektronische Datenträger werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags

19.

Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags.

20.

Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.

21.

Weitere Bedingungen können zu jedem vereinbarten Auftrag hinzugefügt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Vorgabe.

Stand dieser Geschäftsbedingungen ist der 28.07.2025

Validierung & Verifizierung unserer Messergebnisse

Verlässliche Messdaten für Deine Werbewirkung

Sämtliche Messergebnisse werden validiert von Google (Dienst: Analytics, AdSense), Facebook (Dienst: Pixel), WordPress (Dienst: Jetpack) und Quantcast (Dienst: Quantcast Measure / Quantcast Choice).

Werte für Werbeanzeigen-Impressionen werden verifiziert von der AWIN AG, glomex GmbH und Google

Die Messergebnisse von FLASH werden validiert durch die glomex GmbH, einer Tochter der ProSiebenSat.1 Media SE. (Stand: 01. Juni 2025)

Kontakt & Auftragsformular zur Anzeigenschaltung

So einfach buchst Du Deine Anzeige

Melde dich einfach beim Mediateam der cozmo media group. Wir beraten dich gerne kompetent, kostenlos und unverbindlich am Telefon (09874 | 317 94 93), schriftlich per E-Mail (mail@cozmo.eu), per Fax (09874 | 317 95 96) oder auch per Post.

Solltest Du dich bereits für eine Anzeigenschaltung entschieden haben, kannst Du auch das Auftragsformular direkt downloaden, ausfüllen und an uns übersenden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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