Förderberechtigte

Folgende Personen können ein Raffi Gasser-Stipendium erhalten:

  • eine Ausbildung in Vollzeit absolviert, d.h. eine weiterführende Schule besucht bzw. an einer Hochschule immatrikuliert und nicht beurlaubt ist und
  • zwischen 15 und 35 Jahre alt ist
  • der Ausbildungsgrund kann entfallen, wenn eine besondere Verbindung zu FLASH (Mitarbeiter, Mitarbeiter der cozmo media group n.e.V., Mitglied der cozmo media group n.e.V.), dem Nürnberger Blatt oder zu cozmo records besteht.
  • Eine Bedürftigkeit muss im Allgemeinen nicht vorliegen.

Wo kann ich einen Antrag auf ein Raffi GasserStipendium stellen?
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